Der neue smart #1 Pulse begeistert nicht nur durch modernste Technologie, eine Vielzahl aktiver Sicherheitstechnologien, preisgekröntes Design, kurze Ladezeiten und große Reichweite, sondern überzeugt auch durch seine Dynamik: Dank Allradantrieb und 428-PS-Motor (315 kW) beschleunigt der smart #1 Pulse in 4,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h und zieht eine Anhängelast von 1.600 kg (Anhängerkupplung als Sonderausstattung gegen Mehrpreis). Damit macht der smart #1 Pulse auch im Gelände jederzeit eine gute Figur. Leasen Sie den #1 Pulse mit Allradantrieb jetzt ab 355 € monatlich 2 als Geschäftskunde bzw. ab 444 € monatlich 3 als Privatkunde.
[smart #1 Pulse, Stromverbrauch kombiniert: 18,2 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, elektrische Reichweite (WLTP) in km: 400]
1 Alle Angaben zur Verfügbarkeit von smart sind ungefähre Lieferzeiten und können sich verzögern, wenn z. B. die Zulassung des Fahrzeugs länger dauert als vorgesehen. Die Bestätigung des Übergabetermins erfolgt nach Absprache mit deinem Vertriebspartner.
2 Ein Kilometerleasingangebot für Gewerbekunden von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, für einen smart #1 Pulse (Serienausstattung). Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung. Vertragslaufzeit: 48 Monate, Vertragslaufleistung: 10.000 km pro Jahr, Gesamtleasingpreis: 17.754,29 €, 4.500 € erstattungsfähige Sonderzahlung bestehend aus BAFA-Bonus, zuzüglich 714,29 € Überführungs- und Zulassungskosten und inklusive Fahrzeugrückgabekosten (Gutachten & Abmeldung). Angebot gültig bis auf Widerruf. Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen Fahrzeugen kann im Rahmen eines Umweltbonusprogramms gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Förderung kann bis zum 31.08.2023 über das BAFA durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beantragt werden. Ab dem 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens zum 31.12.2024. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden. Im Fall von Leasing ermöglicht ein Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten die jeweils volle Fördersumme. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
3 Ein Kilometerleasingangebot für Verbraucher von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, für einen smart #1 Pulse (Serienausstattung). Alle Preisangaben inkl. MwSt. Vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung. Vertragslaufzeit: 48 Monate, Vertragslaufleistung: 10.000 km pro Jahr, Gesamtleasingpreis: 22.162 €, 4.500 € erstattungsfähige Sonderzahlung bestehend aus BAFA-Bonus, zuzüglich 850 € Überführungs- und Zulassungskosten und inklusive Fahr- zeugrückgabekosten (Gutachten & Abmeldung). Angebot gültig bis auf Widerruf. Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen Fahrzeugen kann im Rahmen eines Umweltbonusprogramms gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Förderung kann bis zum 31.08.2023 über das BAFA durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beantragt werden. Ab dem 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens zum 31.12.2024. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden. Im Fall von Leasing ermöglicht ein Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten die jeweils volle Fördersumme. Nähere Informationen erhältst du unter FAQ | Umweltbonus und unter www.bafa.de
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) enthalten sind, setzt sich zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen (Stand: 1.1.2023). Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf grundsätzlich nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Förderung kann bis zum 31.08.2023 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beantragt werden. Ab dem 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Im Fall von Leasing ermöglicht ein Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten die jeweils volle Fördersumme.